Welche buchhalterischen Verfahren musst du für die Rechnungsstellung befolgen?
Kurze Antwort (5 Schritte)
- Stelle die Rechnung mit allen Pflichtangaben aus: CUI, fortlaufende Serie und Nummer, Datum, vollständige Kundendaten.
- Übermittle die Rechnung für B2B-Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Ausstellung über die e-Factura.
- Verbuche die Rechnung in der Buchhaltung auf den korrekten Konten (411 Kunden / 7xx Erträge / 4427 erhobene MwSt.).
- Gleiche die erhaltene Zahlung mit der ausgestellten Rechnung ab — markiere die Rechnung als bezahlt.
- Prüfe am Ende der Steuerperiode das Verkaufsjournal und reiche die D300 ein.
Was das Gesetz sagt (kurz)
- Die Pflichtangaben der Rechnung sind in art. 319 des rumänischen Steuergesetzbuchs definiert — fehlen sie, ist die Rechnung steuerlich ungültig.
- Die e-Factura ist für B2B-Beziehungen in Rumänien seit 01.01.2024 verpflichtend (OUG 120/2021 geändert); die Übermittlungsfrist beträgt 5 Werktage.
- Die Verbuchung der Rechnungen erfolgt gemäß OMFP 1802/2014 über die Rechnungslegungsvorschriften.
- Die erhobene MwSt. wird über die D300 monatlich oder vierteljährlich erklärt, je nach Steuervektor des Unternehmens.
- Serie und Nummer müssen fortlaufend sein — eine Unterbrechung der Serie kann bei einer Prüfung Fragen aufwerfen.
Praktische Beispiele
- Vollständiges Verfahren eines IT-SRL: Dienstleistungsrechnung → Übermittlung e-Factura → Verbuchung 411/704/4427 → Abgleich der Überweisungszahlung → Verkaufsjournal → vierteljährliche D300.
- Rechnung mit Anzahlung: Ausstellung einer Anzahlungsrechnung + Schlussrechnung mit MwSt.-Regularisierung (Stornierung der Anzahlung auf der Schlussrechnung).
- Innergemeinschaftliche Rechnung: Lieferung von Gütern in die UE ohne MwSt. (art. 294 Cod fiscal); du gibst den Vermerk „Steuerbefreit gemäß art. 294 CF“ an; du meldest sie in der D390 VIES.
- Rechnung mit Reverse-Charge: Bauleistungen zwischen MwSt.-Pflichtigen; du gibst den Vermerk „Reverse-Charge“ an; die MwSt. berechnet und entrichtet der Leistungsempfänger.
Häufige Fehler
- Fehlende fortlaufende Rechnungsserie und -nummer — kann die Rechnung steuerlich ungültig machen.
- Nicht-Übermittlung über die e-Factura innerhalb von 5 Werktagen — Geldbuße von 1.000–10.000 RON pro Rechnung.
- Fehlerhafte Verbuchung der MwSt. bei gemischten Sätzen (z. B. 9% Lebensmittel vs. 19% andere Güter).
- Weglassen der gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke: „Reverse-Charge“, „Steuerbefreit MwSt. art. X CF“, „Eigenrechnung“.
- Nicht-Abgleich der Zahlungen am Monatsende — bezahlte Rechnungen erscheinen in den Berichten als offen.
Wie 4conta hilft
- Automatische Prüfung der Pflichtangaben vor der Ausstellung — du kannst keine ungültige Rechnung speichern.
- Automatische Übermittlung über die e-Factura innerhalb der gesetzlichen Frist, mit Bestätigung von der ANAF.
- Automatische Verbuchung bei der Rechnungsausstellung — die korrekten Konten sind von Anfang an je nach Art des Vorgangs eingestellt.
- Warnungen für nicht abgeglichene oder überfällige Rechnungen.
- Integrierter Buchhaltungsleitfaden mit gesetzlich aktualisierten Verfahren — du verlierst keine Zeit mehr mit Suchen auf ANAF.ro.