Wie stelle ich in Rumänien Rechnungen in mehreren Währungen aus?
Kurze Antwort (5 Schritte)
- Du öffnest die 4conta-Anwendung und erstellst eine neue Rechnung.
- Du wählst die Währung (EUR, USD, GBP oder eine andere).
- Du trägst die Daten des Kunden sowie der Produkte/Dienstleistungen ein.
- Das System übernimmt automatisch den BNR-Kurs vom Tag der Ausstellung.
- Du erzeugst das PDF und sendest es an den Kunden oder lädst es in die e-Factura hoch.
Was das Gesetz sagt (kurz)
- Wechselkurs: Es wird der BNR-Kurs vom Tag der Rechnungsausstellung verwendet (art. 290 des rumänischen Steuergesetzbuchs).
- MwSt.: Sie wird in RON berechnet, zum Kurs am Tag der MwSt.-Fälligkeit — nicht in der Währung der Rechnung.
- e-Factura: Rechnungen in Fremdwährung müssen verpflichtend über RO e-Factura übermittelt werden (seit 01.01.2024), mit den Beträgen in RON.
- Archivierung: Rechnungen in Fremdwährung werden 10 Jahre lang archiviert, elektronisch oder in Papierform (art. 110 Cod fiscal).
Praktische Beispiele
- EUR-Rechnung für nach Deutschland exportierte IT-Dienstleistungen — ohne MwSt., steuerbefreit mit Vorsteuerabzugsrecht (art. 278 Cod fiscal). Du gibst den Vermerk „Steuerbefreit gemäß art. 278 CF“ an.
- USD-Rechnung für in die USA exportierte Beratung — ähnliche Behandlung: Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der UE, ohne ausgewiesene MwSt.
- GBP-Rechnung für einen Kunden aus dem UK — nach dem Brexit wird das UK als Drittland behandelt; es gilt dieselbe Regelung wie für die USA.
- EUR-Rechnung mit Reverse-Charge — Bauleistungen, die an einen MwSt.-Pflichtigen aus Rumänien erbracht werden; den MwSt.-Betrag berechnet und entrichtet der Leistungsempfänger.
Häufige Fehler
- Verwendung des Wechselkurses vom Tag der Zahlung statt vom Tag der Rechnungsausstellung.
- Berechnung der MwSt. direkt in Fremdwährung ohne Umrechnung in RON.
- Fehlender Vermerk „Steuerbefreit mit Vorsteuerabzugsrecht“ auf Rechnungen über den Export von Dienstleistungen.
- Nicht-Übermittlung von in Fremdwährung ausgestellten Rechnungen an B2B-Kunden aus Rumänien über die e-Factura.
- Weglassen des BNR-Kurses auf der gedruckten Rechnung (verpflichtend, wenn die Währung ≠ RON ist).
Wie 4conta hilft
- Der BNR-Kurs wird automatisch übernommen — du suchst nicht manuell auf der BNR-Website.
- Die MwSt. wird unabhängig von der gewählten Währung korrekt in RON berechnet.
- Rechnungen in Fremdwährung werden automatisch und fristgerecht über die e-Factura übermittelt.
- Die gesetzlichen Vermerke (MwSt.-Befreiung, angewandter Artikel) werden je nach Art der Transaktion automatisch eingetragen.
- Alle Rechnungen werden 10 Jahre lang elektronisch archiviert, mit vollständigem Audit-Trail.